Aktenvernichter Öl 120 ml und 400 ml mit Ölpapier auf Aktenvernichter mit Hintergrund/GO Europe

FAQ für Aktenvernichter

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Aktenvernichter der Marke HP

FAQ für Aktenvernichter

Häufig gestellte Fragen zu Schnittgut, Sicherheitsstufen, Schnittarten und die richtige Pflege

Piktogramm Aktenvernichter Schnittgut

Schnittgut

Was kann ein Aktenvernichter der Marke HP zerkleinern?
Piktogramm Aktenvernichter Sischerheitsstufen

Sicherheitsstufen

Welche Sicherheitsstufe erfüllt ein Aktenvernichter der Marke HP?
Piktogramm Aktenvernichter Schnittarten

Schnittarten

In welchen Schnittarten ist ein Aktenvernichter der Marke HP erhältlich?
Pflegehinweise Aktenvernichter HP

Pflegehinweise

Wie wird ein Aktenvernichter richtig gepflegt?

Schnittgut

Ein Aktenvernichter der Marke HP zerkleinert Papier, Kreditkarten und Heftklammern.

Können HP Aktenvernichter auch Kreditkarten zerkleinern?

  • Ja. Alle Aktenvernichter aus der OneShred-Serie sowie die Pro Shredder, können neben Papier auch Kreditkarten vernichten.

Können HP Aktenvernichter auch CDs vernichten?

  • Nein. Weder die HP Pro Shredder noch die HP OneShreds sind für eine Vernichtung von CDs oder DVDs geeignet.

Müssen vor dem Shredder-Vorgang Büro- und Heftklammern entfernt werden?

  • Nein. Das Zerkleinern von Büro- und Heftklammern stellt weder für die OneShred-Modelle noch für die Pro Shredder eine Herausforderung dar.

Sicherheitsstufen

Aktenvernichter der Marke HP erfüllen, je nach Modell, die Sicherheitsstufe P-4 oder P-5.

Welche Schutzklassen gibt es bei der Aktenvernichtung?

  • Schutzklasse 1

    Entspricht der Sicherheitsstufe 1-3 und erfüllt den normalen Schutzbedarf für interne Daten. Dazu zählen z.B. Telefonlisten oder Adressdaten. 
     

    Schutzklasse 2

    Entspricht der Sicherheitsstufe 3-5 und dient dem hohen Schutzbedarf für vertrauliche Daten. Hierunter fallen z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse.

     

    Schutzklasse 3

    Entspricht der Sicherheitsstufe 4-7 und erfüllt einen sehr hohen Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten, wie Zeugenschutzprogramme und streng geheime Forschungs- oder Entwicklungsunterlagen.

Welche Sicherheitsstufen gibt es bei Aktenvernichtern und für welche Daten sind sie notwendig?

  • Sicherheitsstufe P-1

    Für allgemeines Schriftgut, wie Prospekte oder Kataloge, die unlesbar oder entwertet werden sollen. Die Streifenbreite von maximal 12 mm ermöglicht eine Wiederherstellung mit einfachem Aufwand.

     

    Sicherheitsstufe P-2

    Für interne Daten, wie abgelaufene Anweisungen oder Aushänge geeignet, die unlesbar oder entwertet werden sollen. Die Streifenbreite von maximal 6 mm ermöglicht eine Wiederherstellung mit besonderem Aufwand.

     

    Sicherheitsstufe P-3

    Für sensible und vertrauliche sowie personenbezogene Daten, wie Umsatzauswertungen oder Angebote mit Adressdaten von Personen. Die Partikel haben eine maximale Größe von 320 mm², dessen Wiederherstellung mit erheblichem Aufwand einhergeht.

     

    Sicherheitsstufe P-4

    Für besonders sensible und vertrauliche sowie personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, wie Bilanzen, Gehaltsabrechnungen oder Personaldaten. Die Partikel haben eine maximale Größe von 160 mm², dessen Wiederherstellung nur mit außergewöhnlichem Aufwand einhergeht.

     

    Sicherheitsstufe P-5

    Für geheim zu haltende Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person oder ein Unternehmen. Hierzu zählen beispielsweise medizinische Berichte oder Patente. Die Partikel haben eine Größe von maximal 30 mm², dessen Wiederherstellung mit einem nicht definierbaren Aufwand einhergeht.

     

    Sicherheitsstufe P-6

    Für geheim zu haltende Unterlagen, die außergewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen bedürfen, wie Forschungs- und Entwicklungsunterlagen. Die Partikel haben eine Größe von maximal 10 mm². Eine Wiederherstellung ist aus heutiger Sicht technisch nicht möglich.

     

    Sicherheitsstufe P-7

    Für streng geheim zu haltende Dokumente, bei denen höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind. Das ist beispielsweise in geheimdienstlichen oder militärischen Bereichen der Fall. Die Partikel haben eine Größe von maximal 5 mm², dessen Wiederherstellung ausgeschlossen ist.

Welche Sicherheitsstufen bei Aktenvernichtern sind datenschutzkonform?

  • Für die DSGVO-konforme Vernichtung personenbezogener Daten sind Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-4 und höher geeignet.

Was ist der Unterschied zwischen Aktenvernichtern der Sicherheitsstufe P-4 und P-5?

  • In erster Linie erfüllen beide Sicherheitsstufen, P-4 und P-5, die Anforderungen der DSGVO. Die Aktenvernichter der Marke HP, die die Sicherheitsstufe P-4 aufweisen, arbeiten im Cross-Cut, auch Kreuzschnitt genannt. Hierbei werden die Dokumente in 4 mm x 35 mm kleine Partikel geschreddert. 

     

    Die Modelle, die mit der Sicherheitsstufe P-5 glänzen, schreddern im Micro Cut, auch Mikroschnitt genannt. Die Partikelgröße beträgt bei diesen Modellen 2 mm x 15 mm. 

     

    Während mit der Sicherheitsstufe P-4 personenbezogene Daten, wie Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge zerkleinert werden dürfen, können mit der Sicherheitsstufe P-5 sogar Patientenakten und Prozessunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.

Welche Sicherheitsstufe wird für personenbezogene Daten benötigt?

  • Damit Sie personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung korrekt vernichten, sind Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-4 und höher geeignet.

Welche Sicherheitsstufe sollte ein Aktenvernichter für eine Arztpraxis aufweisen?

  • Damit personenbezogene Daten, wie Patientenakten, datenschutzkonform vernichtet werden, muss mindestens die Sicherheitsstufe P-5 erfüllt werden. Die Wiederherstellung dieser Unterlagen würde mit einem außergewöhnlichen Aufwand einhergehen.

Welche Sicherheitsstufe sollte ein Aktenvernichter für einen Rechtsanwalt erfüllen?

  • Damit personenbezogene Daten, wie Prozessakten, gemäß der DSGVO vernichtet werden, muss mindestens die Sicherheitsstufe P-5 erfüllt werden. Die Wiederherstellung dieser Dokumente würde mit einem außergewöhnlichen Aufwand einhergehen.

Was regelt die DIN 66399?

  • Die DIN-Norm 66399 regelt die Vernichtung von Datenträgern und ist in drei Teile gegliedert:


    DIN 66399-1

    Grundlagen und Begriffe: Der erste Teil befasst sich mit der Definition und Einteilung der Schutzklassen und Sicherheitsstufen.

     

    DIN 66399-2

    Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern: In diesem Teil wird die zulässige Partikelgröße für die Vernichtung der verschiedenen Datenträgern vorgeschrieben. 


    DIN 66399-3

    Ist eine Spezifikation, die die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Prozesse der Datenträgervernichtung beschreibt.

     

    Bei der Wahl des richtigen Shredders zur datenschutzkonformen Vernichtung von Dokumenten wird die DIN 66399-2 zugrunde gelegt. Daraus wird ersichtlich, welche Sicherheitsstufe für welche Unterlagen erforderlich ist.

Schnittarten

Die Aktenvernichter der Marke HP sind, je nach Modell, im Cross Cut oder Micro Cut erhältlich.

Worin liegt der Unterschied zwischen Kreuzschnitt (Cross Cut) und Mikroschnitt (Micro Cut) ?

  • Grundsätzlich unterscheidet man bei Aktenvernichtern lediglich in Streifenschnitt und Kreuzschnitt. Während der Streifenschnitt den kleineren Sicherheitsstufen P-1 oder P-2 nachkommt, erfüllen die Aktenvernichter im Kreuzschnitt, auch Cross Cut genannt, die Anforderungen von P-3 bis P-7. 

     

    Häufig wird der Kreuzschnitt in Partikelschnitt und Mikroschnitt unterteilt, um die Partikelgröße zu verdeutlichen. Die Aktenvernichter der Marke HP beispielsweise schneiden entweder im Partikelschnitt (5 mm x 18 mm oder 4 mm x 35 mm kleine Schnipsel) oder im Mikroschnitt, auch Micro Cut genannt (2 mm x 15 mm kleine Partikel).

Welche Schnittart erfüllt welche Sicherheitsstufe?

  • Aktenvernichter im Streifenschnitt mit einer maximalen Streifenbreite von 12 mm erfüllen die Sicherheitsstufe P-1, während Modelle mit einer Streifenbreite von maximal 6 mm die Stufe P-2 erfüllen. Von der Marke HP sind hier jedoch keine Shredder im Streifenschnitt erhältlich.

     

    Der Partikelschnitt, auch Cross Cut oder Kreuzschnitt genannt, erfüllt die Sicherheitsstufe P-3 bei einer Partikelgröße von maximal 320 mm² und P-4 bei einer maximalen Größe von 160 mm². Die Aktenvernichter der Marke HP sind ab der Sicherheitsstufe P-4 in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Während der OneShred 8CC Ihre Dokumente in 5 mm x 18 mm kleine Schnipsel zerkleinert, shreddern die übrigen Modelle im Cross Cut (CC) Ihre Unterlagen in 4 mm x 35 mm kleine Partikel.

     

    Die Sicherheitsstufe P-5 fordert eine maximale Partikelgröße von 30 mm² und P-6 maximal 10 mm². Die Shredder der Marke HP sind bis zur Sicherheitsstufe P-5 verfügbar. Die verschiedenen Modelle der Serie HP OneShred und HP Pro Shredder zerkleinern Dokumente im Micro Cut (MC) auf eine Größe von 2 mm x 15 mm.

    Der Super-Mikroschnitt, dessen Partikel eine Fläche von maximal 5 mm² haben dürfen, erfüllt die Sicherheitsstufe P-7.

Welche Schnittart ist für Patientenakten und Prozessunterlagen geeignet?

  • Um medizinische Berichte oder Prozessunterlagen gemäß der Datenschutzgrundverordnung ordnungsgemäß zu vernichten, bedarf es mindestens der Sicherheitsstufe P-5. Diese Sicherheitsstufe erfüllen Aktenvernichter im Mikroschnitt, die die Dokumente in Partikel mit einer Fläche von maximal 30 mm² zerkleinern.

Welche Partikelgröße legt die DIN 66399 fest?

  • Die DIN 66399 legt für die verschiedenen Sicherheitsstufen die folgenden Partikelgrößen nach der Vernichtung fest:

     

    P-1: max. 2.000 mm² oder maximale Streifenbreite 12 mm, Streifenlänge unbegrenzt

    P-2: max. 800 mm² oder maximale Streifenbreite 6 mm, Streifenlänge unbegrenzt

    P-3: max. 320 mm² oder maximale Streifenbreite 2 mm

    P-4: max. 160 mm² und maximale Streifenbreite 6 mm

    P-5: max. 30 mm² und maximale Streifenbreite 2 mm

    P-6: max. 10 mm² und maximale Streifenbreite 1 mm

    P-7: max. 5 mm² und maximale Streifenbreite 1 mm

Pflegehinweise

Am besten eignet sich spezielles Aktenvernichter Öl oder Ölpapier.

Wie wird ein Aktenvernichter gereinigt?

  • 1. Abfallbehälter leeren.

     

    2. Dosiertes Ölpapier aus der Verpackung nehmen und shreddern. Das Aktenvernichter Öl hingegen wird zunächst in Schlangenlinien auf einem Blatt Papier aufgetragen und anschließend über den Papierschlitz geschreddert.

     

    3. Für 10 Sekunden die Reverse-Taste drücken, damit die Schneidwalzen rund herum geölt werden.

Womit wird ein Aktenvernichter richtig gereinigt?

  • Idealerweise werden Aktenvernichter mit speziellen Pflegeprodukten geölt. Das kann fertig dosiertes Ölpapier sein oder Aktenvernichter Öl aus der Flasche. Die Pflegeprodukte sind auf pflanzlicher Basis, sodass keine Schadstoffe über den Papiermüll in die Umwelt gelangen.

Wie oft muss ein Aktenvernichter geölt werden?

  • Damit ein Aktenvernichter langfristig ein gutes Schredder-Ergebnis erzielt, sollte er regelmäßig von Staub und Papierresten befreit werden. Die Häufigkeit hängt von der Nutzung ab, aber sobald der Shredder merkwürdige Geräusche von sich gibt oder langsamer arbeitet, sollte das Gerät geölt werden.